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Bundesregierung veröffentlicht neue Fördermaßnahmen für Holzpellets

Module der Pellet-Förderung 2024

Kurz vor Jahresende – am 29.12. – wurde die neue BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger (PDF) veröffentlicht. Die aktuellen Förderbedingungen hat das DEPI – Deutsches Pelletinstitut in ihre Bestandteile aufgeschlüsselt und übersichtlich für Sie aufbereitet.

Übersicht Förderbedingungen Holzpellets

Der Einbau eines Pelletkessels wird mit 30 % bezuschusst. Für den Austausch einer funktionstüchtigen Kohle-, Öl-, oder Gasetagenheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung können Eigentümer zusätzliche 20 % Bonus unter der Voraussetzung erhalten, dass die Pelletheizung mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe kombiniert wird. Diese, zeitlich angesetzte Staffelung, können Sie im Detail auf der DEPI-Förderwebseite nachlesen, die im Zuge der Änderungen aktualisiert wurde.

Zu den beiden bereits aufgeführten Bezuschussungsmöglichkeiten erhalten selbstnutzende Eigentümer für den Einbau besonders emissionsarmer Pelletkessel mit < 2,5 mg/m³ pauschal noch 2.500 € Zuschuss. Eine soziale Förderung von zusätzlichen 30 % können Eigentümer mit dem Einkommensbonus erhalten. Dieser greift bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von insgesamt bis zu 40.000 € im Jahr. Die klimaneutralen und nachhaltigen Pelletheizungen werden also auch im neuen Jahr attraktiv gefördert.

Bild- und Textquelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH

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